Die Entscheidung für eine Kurzparkzonenregelung auf den Parkplätzen der Pernerinsel, dem großen Salinenparkplatz und am Pfleggarten beim Kaufhaus Billa ist eine der einschneidendsten Maßnahmen im Halleiner Verkehrskonzept seit Einführung der Fußgängerzone und der verkehrsberuhigten Zonen in der Halleiner Altstadt. Damals war die Auswirkung auf das Halleiner Stadtgeschehen enorm. Besucher, Kunden, Gäste der Stadt blieben schlagartig weg. War man schließlich Jahre lang gewohnt, in der Altstadt im Kreis zu fahren, um eine freie Parknische zu entdecken. Aber immerhin. Man durfte wenigstens mit dem Auto in die Stadt. Am 23. November 1993 war dann mit der Durchfahrtssperre über die Raitenaustraße endgültig Schluss mit lustig. Tapfere Stadtpolizisten mussten sich der „uneinsichtigen“ Bevölkerung stellen und ihr den Weg durch das Zentrum der Keltenstadt versperren. Die Maßnahme wurde zwar später zurückgenommen, die Radikalkur hatte jedoch bereits ihre Spuren hinterlassen.
Wie wird sich die neue Kurzparkzone ab 2007 auf die Frequenz in der Stadt auswirken? Derzeit stehen eine Menge Autos oft tagelang unbenutzt am selben Platz herum. Für Kurzzeitnutzer gibt es dadurch oft keine freien Stellflächen.
Bürgermeister Stöckl ist von der positiven Wirkung der Maßnahme überzeugt. „Die Pernerinsel ist ein wertvoller Parkplatz“, meint Stöckl. Der soll wirtschaftsfreundlicher sein, und von mehr Besucher und Kunden der Stadt genutzt werden können.
Wir probieren das jetzt, und sammeln erst mal Erfahrung, sagt die Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Erika Schnöll. Die derzeitige Situation wäre nicht im Sinne Halleins. Sie will aber einen peripheren Bereich für die tagsüber in der Stadt Beschäftigte frei belassen.
Den letzten Anlauf zur flächendeckenden Regulierung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Hallein gab es im Jahr 1994. Mit einer Schrankenanlage und beschränkter Parkzeit, sollte damals die Pernerinsel in ein elektronisches Verkehrsleitsystem einbezogen werden, um alle freien Standplätze laufend für das Leitsystem zu erfassen. Im Gegenzug sollte eine sehr geringe Parkgebühr erhoben werden. Schrankenanlage und Parkgebühr sind bei der neuen Regelung nicht vorgesehen.