Aus dem Regional Magazin - 10 2011

Haussanierung warf rechtliche Fragen auf

Immobilienmakler kontra Stadtgemeinde Hallein









Am Haus Kuffergasse 1 in der Halleiner Altstadt soll in diesen Tagen ein Vollwärmeschutz von 10 Zentimeter Stärke aufgebracht werden. Diese 10 Zentimeter ragen rund um das Haus über die bestehenden Grundgrenzen hinaus. Eine sehr komplexe Angelegenheit, sagt dazu Bürgermeister Christian Stöckl. Er findet es selbstverständlich gut, wenn sich Haueigentümer um die Wärmeisolierung ihrer Häuser kümmern.


Bilder RZ





































In diesem Fall gehe es darum, dass gleiche Rechte und Pflichten für alle gelten. Wenn die Wärmeisolierung in fremden Grund hineinreicht, dann muss dafür selbstverständlich eine entsprechende Abgeltung entrichtet werden, sagt der Halleiner Bürgermeister Christian Stöckl: „Herr Springer benötigt Grund von der Stadt Hallein, also soll er dafür auch bezahlen". Springer müsse sich mit der Stadtgemeinde einigen. „Wir haben ihm das Angebot gemacht, die erforderliche (geringe) Grundfläche der Stadt abzukaufen, oder eine angemessene Pacht dafür zu bezahlen, so wie andere ähnliche Nutzer auch.“

Rechtsfrage: Vollwäremschutz auf städtischem Grund?

Inzwischen war das Bauvorhaben baurechtlich bewilligt, ebenso die Genehmigung zur Errichtung der Baustelle inklusive Baugerüst erteilt. Nur, Springer wollte keine Vereinbarung mit der Stadt über Kauf oder Pacht der benötigten Grundfläche um das Haus abschließen.

Als die Liefer-LKWs vergangene Woche anrückten, rückte jedoch auch die Halleiner Stadtpolizei aus und sollte die Baustelle einstellen, da sich Markus Springer nicht auf die Angebote der Gemeinde für die benötigte Grundfläche um das Haus einigen wollte.

Für den Immobilienmakler stellte sich die Sache nämlich völlig anders dar. Das Haus an der Halleiner Kuffergasse 1 gehört inzwischen mehrheitlich ihm und seiner Gattin. Die auf der Salzachseite befindliche Passage sei im Eigentum der Republik Österreich. Der frühere Errichter des Hauses habe mit der Republik einen Pachtvertrag abgeschlossen; Familie Vogl durfte die Säulen für die Passage und den Überbau errichten, das Hausvolumen damit erweitern.

Die Stadt Hallein wollte ihrerseits bereits vor Jahren diesen Vertrag aufgelöst haben. Etwa durch eine Schenkung zugesprochen bekommen, und damit Herr über die Passage werden. Das hätte jedoch nichts am Grundsätzlichen geändert, sagt Springer. Denn in diesem Fall müsste das bestehende Vertragsrecht mit dem Bund durch einen Dienstbarkeitsvertrag mit gleichen Rechten ersetzt werden.

Inzwischen habe sich die Sache jedoch wieder beruhigt. Nach stundenlangen Verhandlungen mit dem Leiter der städtischen Rechtsabteilung, Mag. Oliver Längauer, wurden die „Knackpunkte“ zu einer Lösung der Fragen gefunden, heißt es von beiden Seiten. Auf was Springer darüber hinaus Wert legt: Die illegalen Überspannungen für Transparente von seinem Haus nach gegenüber müssen geregelt werden. Nur noch für stadtbezogene Feste sollen sie bewilligt werden, nichts anderes, ist seine Forderung.






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Alois Frauenhuber, Herausgeber